Hansesun Photovoltaik

Neue Photovoltaik-Förderung:
Planungssicherheit sieht anders aus


Die Bun­des­re­gie­rung hat ihre Plä­ne für die Pho­to­vol­ta­ik-För­de­rung ab 2027 vor­ge­stellt. Für uns von Han­se­sun steht fest: Das reicht bei wei­tem nicht, um die Nut­zung der Son­nen­en­er­gie auch in Zukunft vor­an­zu­trei­ben. Vor allem fehlt wei­ter­hin das, was Kun­din­nen und Kun­den am drin­gends­ten brau­chen: Sicher­heit und Plan­bar­keit.

Han­se­sun hat sich mit Spe­zia­lis­ten aus der PV-Bran­che zusam­men­ge­tan. Gemein­sam haben wir Ener­gie-Staats­se­kre­tä­rin Eli­sa­beth Zehet­ner bei einer Exper­ten­run­de im Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um detail­lier­te Vor­schlä­ge für eine ein­fa­che und kun­den­freund­li­che Pho­to­vol­ta­ik-För­de­rung gemacht. Der nun vor­ge­stell­te Ent­wurf erfüllt die­se Erwar­tun­gen nicht.

Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist die Situa­ti­on für rund 25.000 Pho­to­vol­ta­ik-Pro­jek­te, die seit dem letz­ten För­der­call auf der War­te­lis­te ste­hen. Fast alle wer­den nach den neu­en Plä­nen leer aus­ge­hen. Das ist für uns nicht hin­nehm­bar!

För­de­rung bleibt unge­wiss
Statt PV-Anla­gen will die Bun­des­re­gie­rung nur noch Strom­spei­cher und Ener­gie­ma­nage­ment­sys­te­me (EMS) för­dern. Das soll sicher­stel­len, dass nur mehr netz­dien­li­che Anla­gen unter­stützt und die Strom­net­ze nicht über­las­tet wer­den. Die­ses Ziel ist für uns grund­sätz­lich nach­voll­zieh­bar.

Kri­tisch sehen wir vor allem die geplan­te Abwick­lung: Der För­der­an­trag kann erst nach Fer­tig­stel­lung der Anla­ge mit der Schluss­rech­nung ein­ge­reicht wer­den. „Erst wenn die Anla­ge gebaut ist, stellt sich her­aus, ob man eine För­de­rung bekommt oder ob der För­der­topf schon leer ist“, schil­dert Andre­as Mül­ler von Han­se­sun. „Das ist das Gegen­teil des­sen, was Kun­din­nen und Kun­den brau­chen. Sie brau­chen Sicher­heit, Plan­bar­keit und eine unbü­ro­kra­ti­sche Abwick­lung.“

Kli­ma-Inves­ti­ti­ons­frei­be­trag für Pri­vat­per­so­nen als Alter­na­ti­ve
Han­se­sun setzt sich gemein­sam mit ande­ren aus der Bran­che für einen Kli­ma-Inves­ti­ti­ons­frei­be­trag für Pri­vat­per­so­nen ein. Dabei könn­ten 50 Pro­zent der Inves­ti­ti­ons­kos­ten über fünf Jah­re steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Bei einer typi­schen PV-Anla­ge mit Strom­spei­cher wür­de das eine Steu­er­erspar­nis von rund 2.500 Euro brin­gen.

Der Vor­teil: Kund:innen hät­ten von Anfang an eine ver­läss­li­che Grund­la­ge für ihre Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dung – ohne För­der­lot­te­rie und kom­pli­zier­te Anträ­ge. Wir haben bereits wei­te­re Gesprä­che mit der Bun­des­re­gie­rung ver­ein­bart. Wir blei­ben dran, im Inter­es­se unse­rer Kun­din­nen und Kun­den!

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